Als Rechtsanwalt stehe ich Ihnen auf nahezu allen gängigen Rechtsgebieten umfassend mit Rat und Tat zur Seite. So bin ich Ihr kompetenter juristischer Beistand und rechtlicher Ansprechpartner für die Leistungsbereiche Strafrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Arzthaftungsrecht, Eherecht und Familienrecht.
Wir sind Ihr Partner für folgende Tätigkeitsbereiche
Das Strafrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Bürger und umfasst alle gesetzlichen Vorschriften, die Umfang und Inhalt der staatlichen Strafbefugnis beinhalten. Hierzu gehören insbesondere der Schutz von Leben, Gesundheit und Eigentum von Personen sowie der Schutz von Sicherheit und Integrität des Staates und Werte des Gemeinschaftslebens. Hierzu gehören unter anderen:
Im Straßenverkehr ist das Verkehrsrecht für jeden teilnehmenden Bürger von hoher Bedeutung. Das Verkehrsrecht umfasst im wesentlichen folgenden Teilbereiche:
Jetzt informieren: Mandanteninformation zum Verkehrsrecht
Das Versicherungsrecht reguliert die Beziehungen zwischen Privaten und Versicherungsunternehmen zur Absicherung von Schäden. Zum Versicherungsrecht gehören insbesondere nachfolgende Bereiche:
Das Arzthaftungsrecht bezieht sich auf die zivilrechtlichen Zusammenhänge zwischen der Verantwortung des Arztes gegenüber seinem Patienten und auf die Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflicht. Zum Rahmen des Arzthaftungsrechts gehören unter anderen:
Das Eherecht dient der Regelung zur Begründung und Beendigung der Ehe (Scheidung) sowie Beziehungsregelung der Ehepartner untereinander. Das Familienrecht als Teilgebiet des Zivilrechts, regelt die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und/oder Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen.
Zu den Gebieten gehören insbesondere: